Wenn Sie bei uns bieten möchten,

erbitten Sie während der Vorbesichtigung oder vor Beginn der Auktion eine Bieternummer, unter welcher wir Sie mit Ihrer verbindlichen Adresse registrieren.

Wer am persönlichen Erscheinen bei der Auktion verhindert ist, wird gebeten, sich des Auftragsformulars zu bedienen. Der darauf von Ihnen vermerkte Preis gilt als Höchstgebot; Der Zuschlag kann also auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen.

Bieteraufträge können nur verbindlich ausgeführt werden, wenn sie in Druckschrift ausgefüllt sind und einen Tag vor der Auktion vorliegen. Dabei ist die angegebene Katalognummer verbindlich und nicht der Titel des Gegenstandes.

Bei höherwertigen Objekten können Sie bei uns auch telefonisches Bieten beantragen. Dafür benötigen wir die verbindliche Rufnummer, unter welcher Sie während der Auktion uneingeschränkt erreichbar sind.

Das Abholen der ersteigerten Gegenstände ist nach der Auktion bis 20.00 Uhr, sowie in der kommenden Woche ab Montag, 14.00 - 18.00 Uhr möglich.

Versteigerungsbedingungen